BDIH - Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik


Kriterien des BDHI-Standards 

  • Pflanzliche Rohstoffe sollen aus kontrolliert biologischem Anbau oder kontrollierter Wildsammlung stammen
  • Organisch-synthetische Farbstoffen und synthetische Duftstoffe sind nicht erlaubt
  • Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden
  • Tierische Produkte wie Milch und Honig sind erlaubt. Rohstoffe aus toten Wirbeltieren hingegen nicht.
  • Verbot von Tierversuchen
  • Der Einsatz von anorganischen und mineralischen Salzen, Säuren und Laugen ist erlaubt
  • Für die Konservierung sind naturidentische Stoffe wie Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure und Dehydroacetsäure erlaubt.
    Die Verwendung dieser Stoffen sind jedoch nur zulässig, wenn diese ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet wird.
  • Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist verboten


Für detaillierte Informationen empfehlen wir die Seite des BDIH-Standards.


Was ist der BDIH und das BDHI-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik?

Der BDIH (Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungs- und Körperpflegemittel) wurde 1951 gegründet und hat seinen Sitz in Mannheim.

Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik gibt es seit 2001 und gekennzeichnet Produkte, die ausschließlich Rohstoffe beinhalten, die dem so genannten BDIH-Standard entsprechen. Ein Produkt kann zudem nur dann mit dem Prüfzeichen ausgezeichnet sein, wenn mindestens 60% aller Produkte der dazugehörigen Marke den BDIH-Standard erfüllen.