BDIH - Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik
Kriterien des BDHI-Standards
- Pflanzliche Rohstoffe sollen aus kontrolliert biologischem Anbau oder kontrollierter Wildsammlung stammen
- Organisch-synthetische Farbstoffen und synthetische Duftstoffe sind nicht erlaubt
- Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden
- Tierische Produkte wie Milch und Honig sind erlaubt. Rohstoffe aus toten Wirbeltieren hingegen nicht.
- Verbot von Tierversuchen
- Der Einsatz von anorganischen und mineralischen Salzen, Säuren und Laugen ist erlaubt
- Für die Konservierung sind naturidentische Stoffe wie Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure und Dehydroacetsäure erlaubt.
Die Verwendung dieser Stoffen sind jedoch nur zulässig, wenn diese ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet wird. - Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist verboten
Für detaillierte Informationen empfehlen wir die Seite des BDIH-Standards.