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BDIH - Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik

Kriterien des BDHI-Standards

  • Pflanzliche Rohstoffe sollen aus kontrolliert biologischem Anbau oder kontrollierter Wildsammlung stammen 
  • Organisch-synthetische Farbstoffen und synthetische Duftstoffe sind nicht erlaubt 
  • Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden 
  • Tierische Produkte wie Milch und Honig sind erlaubt. Rohstoffe aus toten Wirbeltieren hingegen nicht. 
  • Verbot von Tierversuchen 
  • Der Einsatz von anorganischen und mineralischen Salzen, Säuren und Laugen ist erlaubt 
  • Für die Konservierung sind naturidentische Stoffe wie Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure und Dehydroacetsäure erlaubt. 

Die Verwendung dieser Stoffen sind jedoch nur zulässig, wenn diese ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet wird. 
Die Verwendung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist verboten.

Was ist der BDIH und das BDHI-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik?

Der BDIH (Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungs- und Körperpflegemittel) wurde 1951 gegründet und hat seinen Sitz in Mannheim. 

Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik gibt es seit 2001 und gekennzeichnet Produkte, die ausschließlich Rohstoffe beinhalten, die dem so genannten BDIH-Standard entsprechen. Ein Produkt kann zudem nur dann mit dem Prüfzeichen ausgezeichnet sein, wenn mindestens 60% aller Produkte der dazugehörigen Marke den BDIH-Standard erfüllen.